Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Sichere Fluchtwege, Rettungswege im Notfall: Mit moderner Not- und Sicherheitsbeleuchtung – LED Technik

Als Meisterbetrieb der Elektrotechnik mit langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen umfassende Lösungen für die Sicherheitsbeleuchtung in Ihrem Gebäude. Im Brand, Notfall oder Strom ausfall leistet diese unverzichtbare Einrichtung allgemein einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Menschen das Gebäude sicher verlassen können.

Die Anlage arbeitet unabhängig vom Stromnetz, um auch bei Stromausfällen betriebsbereit zu bleiben. Dadurch wird gewährleistet, dass Notausgänge und deren Zugänge weiterhin elektrisch beleuchtet sind und deutlich erkennbar bleiben.

Funktionsweise und Vorteile:

  • Unabhängigkeit vom Stromnetz: Es ist an eine separate Stromversorgung angeschlossen und funktioniert daher auch bei Stromausfall oder beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung.
  • Beleuchtung der Rettungswege: Fluchtwege, Treppenhäuser, Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung, Ausgänge und Notausgänge werden zuverlässig beleuchtet, um eine sichere Orientierung zu gewährleisten.
  • Antipanikbeleuchtung: In großen Räumen und Versammlungsstätten sorgt die Antipanikbeleuchtung für eine gleichmäßige Grundbeleuchtung, die Panik und Massenbewegungen verhindern kann.
  • Kennzeichnung von Sicherheitseinrichtungen: Feuerlöscher, Verbandskästen und andere Sicherheitseinrichtungen werden beleuchtet oder hinterleuchtet, um sie im Notfall schnell auffindbar zu machen.

Unsere Leistungen:

  • Beratung und Planung: Unsere erfahrenen Elektromeister erstellen eine individuelle Sicherheitsbeleuchtungskonzeption für Ihr Objekt, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht.
  • Installation und Montage: Wir installieren fachgerecht alle notwendigen Komponenten der Notbeleuchtung, einschließlich Leuchten, Steuerungseinrichtungen und Verkabelung.
  • Wartung und Prüfung: Um die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung zu gewährleisten, bieten wir regelmäßige Wartungen und Prüfungen nach DIN VDE 0105 und DIN EN 50172 an.

Ihr Ansprechpartner:

Mit IWS-Richter haben Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen bei allen Fragen rund um die Sicherheitsbeleuchtung zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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Was ist der Unterschied zwischen Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung allgemein?

Sicherheit geht vor! Sowohl Not und Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege spielen eine wichtige Rolle beim Schutz von Menschenleben und der Aufrechterhaltung wichtiger Funktionen im Brandfall oder bei Stromausfall. Doch kennen Sie die Unterschiede?

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen wichtigen Unterschied:

Notbeleuchtung:

  • Ziel: Ermöglicht die sichere Evakuierung von Gebäuden im Brandfall, auch bei Stromausfall.
  • Funktion: Bietet minimale Beleuchtungsleistung, um Fluchtwege, Treppenhäuser und Ausgänge sichtbar zu machen.
  • Anwendungsbereiche: Pflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, Versammlungsstätten und Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefahr.

Sicherheitsbeleuchtung:

  • Ziel: Gewährleistet die Aufrechterhaltung wichtiger Funktionen bei Stromausfall, z. B. in Krankenhäusern, Operationssälen oder Industrieanlagen.
  • Funktion: Bietet höhere Beleuchtungsleistung, um eine sichere Fortführung von Arbeiten oder Tätigkeiten zu ermöglichen.
  • Anwendungsbereiche: Vorgeschrieben in Bereichen mit besonderem Gefährdungspotential, wo die Unterbrechung der Beleuchtung zu schwerwiegenden Folgen führen kann.

Zusammenfassend:

  • Notbeleuchtung: Evakuierung im Brandfall
  • Sicherheitsbeleuchtung: Fortsetzung wichtiger Funktionen bei Stromausfall

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung / Ersatzbeleuchtung erforderlich?

Gesetzlich vorgeschrieben! Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung ist in verschiedenen Normen und Gesetzen geregelt, z.B.:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStV)
  • DIN EN 1838
  • Landesbauordnungen

Generell gilt: Eine Sicherheitsbeleuchtung ist erforderlich in:

  • Rettungswegen und Notausgängen von allen Gebäuden
  • Arbeitsstätten mit erhöhter Gefährdung, z.B. Krankenhäusern, Industrieanlagen, Kraftwerken
  • Bereichen mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen, z.B. Steuerräumen, Notrufzentralen
  • Gefährlichen Bereichen, z.B. in denen mit explosiven oder brennbaren Stoffen gearbeitet wird

Tipp: Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Experten für Brandschutz oder an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden.

Wie viel Lux muss die Sicherheitsbeleuchtung haben – Normen?

Normgerechte Helligkeit! Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung ist in den Normen und Gesetzen vorgeschrieben. In Deutschland gilt z.B.:

  • Rettungswege: mindestens 1 Lux am Boden
  • Arbeitsbereiche: mindestens 10 Lux am Arbeitsplatz
  • Gefährliche Bereiche: mindestens 20 Lux

Die genauen Anforderungen variieren jedoch je nach Art des Bereichs und der ausgeübten Tätigkeit. Es ist daher wichtig, die spezifischen Normen und Gesetze zu beachten.

Welche Arten gibt es?

Vier Säulen der Sicherheit:

  1. Erhaltungsbeleuchtung: Ermöglicht die Fortsetzung von Arbeiten bei Stromausfall.
  2. Ersatzbeleuchtung: Dient als Ersatz für die ausgefallene Allgemeinbeleuchtung.
  3. Antipanikbeleuchtung: Verhindert Panik und Gedränge in Gefahrensituationen.
  4. Feuerwehr und Rettungskräfte: Erleichtert die Orientierung im Brandfall.

Sowohl Not- als auch Sicherheitsbeleuchtung sind unverzichtbare Komponenten für den Brandschutz und die Sicherheit in Gebäuden.

  • Notstromversorgung: Unabhängig vom öffentlichen Stromnetz! Die Sicherheitsbeleuchtung muss über eine eigene Notstromversorgung verfügen.
  • Prüfungen: Regelmäßige Kontrolle! Die Sicherheitsbeleuchtung muss regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
  • Beschilderung: Klare Kennzeichnung! Die Sicherheitsbeleuchtung muss mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sein.

Sowohl Not- als auch Sicherheitsbeleuchtung sind unverzichtbare Komponenten für den Brandschutz und die Sicherheit in Gebäuden.

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