Videoüberwachung von IWS Richter - investieren Sie in Ihre Sicherheit
IWS Richter ist ein erfahrener Fachbetrieb des Elektrohandwerks und die Nummer 1 in Ihrer Region. Eines unserer Spezialgebiete sind professionelle, hochwertige Videoüberwachungen, denn Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. So bieten wir für fast jeden Sicherheitsbereich, ob Privatgrundstück, Wohnhaus oder Firmenparkplatz, die perfekte Lösung. Für manche Bürger klingt Videoüberwachung noch immer befremdlich, doch um Straftaten vorzubeugen und diese aufzuklären, sind Videokameras unumgänglich.
Das bietet Ihnen IWS Richter:
- Eine Top-Beratung und Planung Ihrer Videoanlage vor der Umsetzung, individuell und kompetent.
- Durch die professionelle Videoüberwachung Ihres Privatgrundstücks verpassen Sie keinen Schaden oder Diebstahl.
- Nach Wunsch auch mit Gesichtserkennung und verschiedenen KI-Anwendungen.
- Wir von IWS Richter bieten Ihnen ein sehr reichhaltiges Sortiment an Produkten im Bereich der Videoüberwachung und das zu fairen Preisen. Dabei verwenden wir nur hochwertige Bauteile.
- Zu unserem Sortiment zählen unter anderem CCTV-Produkte, netzwerkbasierte Überwachungssysteme, Wärmebild sowie Spezialprodukte für Ex-Schutzbereiche.
- Auf Wunsch auch mit Gesichtserkennung und Personenzählung.
- Sie erhalten die beste Bildqualität! 4K Auflösung am Tag und bei Nacht.
- Persönliche Fernwartung ist möglich.
- Das ist der Rundumschutz für Sie mit Garantie.
- Anwendungsgebiete: Baustellen, Firmenparkplätze, Privathäuser, Firmen und Unternehmen. Für jedes Objekt gibt es eine Lösung.
Da wir möchten, dass Sie über das Thema Videoüberwachung gut informiert sind, beantworten wir ihnen vorab schon einmal einige Fragen, die Kunden immer wieder stellen. Für weitere Auskünfte, was die Umsetzung einer Videoüberwachung betrifft und zur Beratung stehen wir Ihnen gerne jederzeit Rede und Antwort. Auf Wunsch lassen wir Ihnen auch ein entsprechendes Angebot zukommen. Sprechen Sie uns einfach an. Denn um eine sichere und zuverlässige Grundlage für eine hochwertige Videoüberwachungsanlage zu schaffen, ist gute Beratung und Planung immer notwendig. Wir freuen uns darauf aktiv für Sie zu werden.
Diese Fragen tauchen bei vielen Interessenten vor dem Kauf auf:
Private Videoüberwachung, was ist erlaubt?
Eine Videoüberwachung des eigenen privaten Umfeldes wie Wohnung, Haus und Grundstück ist zulässig. Das Videomaterial kann auch als Beweismittel dienen. Werden dabei fremde Personen in diesem rein privaten Umfeld mit überwacht, ist das nur dann erlaubt, wenn diese dem ausdrücklich zugestimmt haben. Wenn bei Ihnen ein Einbruch erfolgt ist oder eine Sachbeschädigung Ihres Eigentums stattgefunden hat, können die Aufnahmen Ihrer Videokamera vor Gericht auch als Beweismittel eingesetzt werden. Allerdings dürfen die Aufnahmen Videokameras niemals ins Internet gestellt werden. Das ist unbedingt zu beachten. Dabei sind auch WLAN-Kameras erlaubt, wenn diese denn als solche zu erkennen sind.
Wann muss Videoüberwachung ausgeschildert sein?
Eine Videoüberwachung bedeutet die gezielte Überwachung von Personen, Gebäuden oder Gegenständen, was allgemein der reinen Informationserhebung und Sicherheit dient. Meist geschieht das mittels Videokameras. Sehr oft ist der Begriff Videoüberwachung aber negativ behaftet und kann mit der Kontrolle oder Beobachtung von Personen verbunden sein. Das bedeutet für Sie, dass Sie jede Person, die Ihr Grundstück betritt, darüber informieren müssen, dass der Bereich videoüberwacht wird. Das geschieht am einfachsten mit Hinweisschildern oder Aufklebern an der Eingangstür.
Ist Videoüberwachung auf Parkplätzen erlaubt?
Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob es um die Videoüberwachung einer Produktions- oder Lagerhalle, der Verkaufsfläche eines Warenhauses, einer Tankstelle beziehungsweise eines Supermarktes geht. In jedem Fall sind der Überwachung enge Grenzen gesetzt, um die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen. Das jeweilige Unternehmen darf jedoch, wenn ein schutzwürdiges Interesse seiner Mitarbeiter vorliegt, Überwachungskameras auf ihrem Parkplatz installieren. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz darf das auch geschehen, um Vandalismus und Diebstähle präventiv zu verhindern oder deren Aufklärung zu erleichtern.
Wie lange darf man Überwachung Videos speichern?
Dem Datenschutzgesetz ist zu entnehmen, dass Videoüberwachungsdaten unverzüglich zu löschen sind, wenn diese für den Zweck, für den diese erhoben wurden, nicht mehr nötig sind. Nach Auffassung des Datenschutzes sollten die Aufnahmen aus einer Videoüberwachung eine Speicherdauer von 48 Stunden grundsätzlich nicht überschreiten.
Teilweise haben jedoch auch Gerichte entschieden, dass eine Speicherdauer von 10 Tagen unter speziellen Umständen zulässig sein kann.